AfD-Urteil: Ein Verbotsverfahren rückt näher
Für das Oberverwaltungsgericht Münster ist der Fall klar: Die AfD hat sich verfassungsfeindlicher Bestrebungen verdächtig gemacht. Das Gericht erkannte “herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen” und “Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen”, also die Verletzung von Artikel 1 des Grundgesetzes. Damit sei die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens. Auch gegen die Hochstufung des […]