Veröffentlicht: 19.06.2025,
Letzte Aktualisierung: 20.06.2025

Die Bundesregierung will das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abschaffen und durch eine europäische Richtlinie ersetzen. Aber noch gilt das deutsche Gesetz. Entsprechend können Beschwerden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden, wenn Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt haben sollen. Dies werfen die National Trade Union Federation (NTUF, ein gewerkschaftlicher Dachverband aus Pakistan), Arbeiter und die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional Rights (ECCHR) dem Textildiscounter KiK vor.